Ratsticker: Fünfte Sitzung des Ortsgemeinderates Hauenstein am 13.11.2019

Am 13. November 2019, um 18:15 Uhr kam der Ortsgemeinderat im Ratssaal der Verbandsgemeindeverwaltung zur 5. Sitzung in der Legislatur 2019-2024 zusammen.

TOP 1: Genehmigung der Niederschrift

Die Niederschrift der 4. Sitzung des Ortsgemeinderates wurde mit zwei Änderungswünschen genehmigt. So wurde eine Änderung bei TOP 9 mötig. Hier … Außerdem hatte sich bei TOP 12 bei den gewählten Personen für den Auschuss für Kultur, Soziales, Familien, Sport, Partnerschaft und Tourismus ein Fehler eingeschlichen.

TOP 2: Informationen des Vorsitzenden

In diesem Tagesordnungspunkt informierte Ortsbürgermeister Zimmermann über aktuelle Dinge aus dem Tagesgeschäft:

  • Die Parksperrfläche an der Kreuzung Bahnhofstraße Bruchweg wird um die doppelte Länge in den Bruchweg hineingezogen. An dieser Stelle war es immer wieder zu gefährlichen Situationen beim Abbiegen in den Bruchweg gekommen.
  • Ab dem 01.08.2020 fehlt in Hauenstein die Kapazität zur Kinderbetreuung für eine komplette Gruppe (24 Kinder). Um hier, bis zur Eröffnung der neuen Kindertagesstätte, Abhilfe zu schaffen, ist man gerade dabei, verschiedene Möglichkeiten zu überprüfen. Unter anderem wird die Unterbringung im DG der KiTa St.Elisabeth oder der Grundschule überprüft.
  • Die Schwimmbadpreise bleiben für das kommende Jahr stabil auf dem Niveau von 2019.
  • Der Spiegel bei der Ausfahrt aus dem Bruchweg in die Bahnhofstraße soll vergrößert werden.
  • Das Parken vor dem ehemaligen Feuerwehrhaus am Kindergarten St. Elisabeth, wurde durch den Eigentümer nun verboten. Es darf hier also auch nicht mehr zum Abliefern und Abholen der Kinder in der Kindertagesstätte geparkt werden.
  • Bei den Fledermäusen, die den Abriss der Süddeutschen Schuhfabrik verzögerten, handelte es sich um Tiere, die dort ihr Sommerquartier aufgeschlagen hatten. Dies hat ein Experte überprüft. Damit konnte der Baustopp aufgehoben werden. Der Abriss ist mittlerweile in vollem Gange.
  • Die Rotbuche auf dem Gelände der Süddeutschen Schuhfabrik wurde durch einen Sachverständigen begutachtet. Dieser hat bestätigt, dass der Baum tot ist. Der Baum wird deshalb im Rahmen der Modellierungsarbeiten des Geländes entfernt.
  • Der Vorplatz der Sparkasse mit der großen Steintreppe befindet sich im Besitz der Sparkasse. Es besteht jedoch ein Vertrag mit der Ortsgemeinde, womit diese für die Instandhaltung und Reinigung der Fläche zuständig ist.
  • Die Mittel für den Weg ins Dorf werden bis zum 31.12.2020 verlängert. Die genaue Höhe der noch abrufbaren Mittel wird nach einem Kassensturz nach dem 15.11. und weiteren Gesprächen geklärt.
  • Das Inventar der Druckerwerkstatt im Jugendhaus, das nach dem Tod des Besitzers an die Gemeinde übergegangen war, wurde veräußert.
  • Es wurde ein Beweissicherungsverfahren im Umfeld der Süddeutschen Schuhfabrik durch die Gemeinde beauftragt und einen Sachverständigen durchgeführt. Beschädigungen, die beim Abriss der Gebäude im direkten Umfeld entstehen, können damit durch die Versicherung des Abrissunternehmens übernommen werden.
  • Dem Antrag eines Anwohners, die Ludwigstraße (Fawerstreeßel) in eine Einbahnstraße umzuwandeln, wurde nicht gefolgt.
  • In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen der Ortskernsanierungen vielfältige Maßnahmen durchgeführt. Durch unabhängige Gutachter wurde nun die Wertsteigerung der angrenzenden Privatgrundstücke festgestellt. Den Anliegern gehen dazu zeitnah die Rechnungen für deren Beteiligung an den Maßnahmen zu.

TOP 3: Einwohnerfragestunde

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es folgende Wortmeldungen:

  • Die Entscheidung die Toilettenanlage auf dem Friedhof nur noch bei Beerdigungen zu öffnen, wurde als nicht passend erachtet.
  • Die Container für Grünschnitt und Plastikmüll auf dem Friedhof seien oft überfüllt. Dies konnte auch mit Bildern belegt werden. Eine häufigere Leerung wurde erbeten.
  • Auch wurde die bereits im Ortsgemeinderat öfters besprochene Mülltrennung bei diesen Containern angesprochen. Durch die Vermischung von Plastikmüll und Grünschnitt entstehen der Gemeinde nicht unerhebliche Mehrkosten, die auf die Friedhofsgebühren umgelegt werden müssen.

 

TOP 4: Anpassung der Stromtarife für das Jahr 2020

Die Anpassung der Stromtarife für das kommende Jahr 2020 wurde bereits am 12.11.2019 im Werksausschuss der Ortsgemeinde Hauenstein ausführlich beraten. Der Werksauschuss empfahl dem Ortsgemeinderat dabei, nach einer mehr als vierstündigen Sitzung, einstimmig, „die lineare Preisanpassung beim Verbrauchspreis in Höhe von 1,500 Cent/kWh netto und den Grundpreis um 6,69 Euro netto bei den Haushalts- und Gewerbetarifen sowie die lineare Preisanpassung beim Verbrauchspreis in Höhe von 0,870 Cent/kWh bei den Wärmepumpen- und Nachtspeicherheizungstarifen für das Jahr 2020 durchzuführen.“

Der Strompreis setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Dabei machen Steuern, Abgaben und Umlagen mit knapp 52% des Strompreises den größten Block für den Endverbraucher aus. So wird z.B. über die EEG-Umlage der Ausbau der erneuerbaren Energien finanziert. Weitere 23% des Strompreises ergeben sich durch sogenannte Netzentgelte. Dabei handelt es sich um Gebühren für die Nutzung, Instandhaltung und den Ausbau des vorhandenen Leitungsnetzes. Nur knapp 25% des Strompreises ergeben sich tatsächlich durch den aktuellen Energiepreis und liegen damit im Einflussbereich des Energie- und Bäderbetriebs Hauenstein. Detailliertere Informationen zur Zusammensetzung des Strompreises erhält man auf der Website der Bundesnetzagentur.

Für das Jahr 2020 ergeben sich durch Veränderungen bei der EEG-Umlage (+ 0,351 Cent/kWh), der Sonderumlage nach §19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sowie der Umlage für Abschaltbare Lasten nach §18 StromNEV (+ 0,055 Cent/kWh) und der Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage (KWK-G-Umlage) (- 0,054 Cent/kWh) in Summe eine Erhöhung von 0,352 Cent/kWh. Außerdem steigen als Folge des notwendigen Netzausbaus zur Umsetzung der Energiewende auch die Netzentgelte um 0,63 Cent/kWh. Damit ergibt sich eine Steigerung der durch den Energie- und Bäderbetrieb Hauenstein nicht beeinflussbaren Kosten um 0,982 Cent/kWh.

Da sich auch der Stromeinkaufspreis an der Strombörse (EEX) für unseren Energie- und Bäderbetrieb Hauenstein um voraussichtlich 0,518 Cent/kWh erhöhen wird, ergibt sich in Summe eine notwendige Erhöhung des Arbeitspreises für die Verbraucher in Höhe von 1,5 Cent/kWh.

In den vergangenen vier Jahren hatte die Ortsgemeinde die Veränderungen dieser Faktoren nicht an den Kunden weiter gegeben und selbst getragen. Das ist in diesem Jahr nicht mehr wirtschaftlich darstellbar. Aus diesem Grund wurde der Empfehlung des Werksausschuss einstimmig zugestimmt.

Außerdem wurde, wie vom Werksausschuss vorgeschlagen, die Werksleitung beauftragt, ab dem kommenden Jahr einen Tarif für zertifizierten Öko-Strom in das Produktportfolio mit aufzunehmen.

 

TOP 5: Änderung der Hauptsatzung

Um die anfallende Arbeitslast für die ehrenamtliche Gemeindeführung möglichst effektiv zu verteilen, sollte die Anzahl der Geschäftsbereiche von zwei auf drei erhöht werden. Bisher lässt die Hauptsatzung nur die Delegation von Geschäftsbereichen an zwei Beigeordnete zu. Zur möglichst effektiven Arbeit sollen zukünftig jedoch alle Beigeordnete Geschäftsbereiche erhalten, die dann eigenverantwortlich bearbeitet werden.

Die insgesamt zu verteilende Arbeitslast auf die Beigeordneten bleibt gleich und wird nur auf mehrere Schultern verteilt. Dies spiegelt sich auch in der zustehenden monatlichen Aufwandsentschädigung wider, die – wie auch bisher – in der Summe für alle Beigeordneten max. 30% der dem Ortsbürgermeister gem §12 Abs. 1 KomAEVO zustehenden Aufwandsentschädigung beträgt.

Der Änderung der Hauptsatzung wurde mit 12 Stimmen zugestimmt (Rest Enthaltung). Der genauen Zuteilung der Geschäftsbereiche muss in einer der kommenden Sitzungen ebenfalls durch den Gemeinderat zugestimmt werden.

 

TOP 6: Parksituation in der Dahner Straße Hauenstein

Der Ortsgemeinderat wurde vom Ordnungsamt der Verbandsgemeinde zu einer Stellungsnahme bezüglich der Parksituation in der Dahner Straße gebeten. Hierzu war in letzter Zeit eine Beschwerde hinsichtlich mangelnder Anhaltemöglichkeiten bei Begegnungsverkehr beim Ordnungsamt eingegangen.

Laut Aussage, nach einer Überprüfung durch die Straßenverkehrsbehörde, könnte die Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbots in Verbindung mit eingezeichneten Parkbuchten die Situation verbessern. Diese Parkbuchten sollen die Parksituation regulieren und dadurch Anhaltemöglichkeiten für den Begegnungsverkehr schaffen.

Um eine möglichst optimale und auch anerkannte Lösung für das Problem zu finden, beschloss der Ortsgemeinderat diesen Punkt an den Bauausschuss zu überweisen. Dieser Ausschuss soll im Rahmen einer Begehung mit dem Ordnungsamt und den Anwohnern Lösungsvorschläge erarbeiten und dem Ordnungsamt vorschlagen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.