Ratsticker: Zweite Sitzung des Ortsgemeinderates Hauenstein am 04.09.2019

Am vergangenen Mittwoch, den 04. September 2019, fand die erste Arbeitssitzung in der Legislatur 2019 bis 2024 statt. Hier wollen wir transparent über Entscheidungen und Beschlüsse informieren.

TOP 1: Verpflichtung neuer Ratsmitglieder

Nachdem der 3. Beigeordnete Stefan Kölsch (Grüne) und der 1. Beigeordnete Markus Pohl (CDU) ihren Verzicht auf das bei der Wahl des Gemeinderats Hauenstein am 26.05.2019 erlangte Mandat erklärt hatten, wurden die jeweiligen Nachrücker verpflichtet. Auf Seiten der CDU rückt Christof Glaser nach. Bei den Grünen verzichtete der erste Nachrücker Oliver Stöbener ebenfalls, sodass Manfred Seibel in den Rat nachrückte.

TOP 2: Genehmigung der Niederschrift

Die Niederschrift der vergangenen Sitzung des Gemeinderats vom 15.08.2019 wurde auf Wunsch von Ortsbürgermeister Zimmermann (CDU) um die Übergabe der Verdiensturkunde für 40 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit an den ausgeschiedenen Bürgermeister Bernhard Rödig ergänzt. Dieses außergewöhnliche Engangement sollte auch in der Niederschrift Erwähnung finden.

TOP 3: Informationen des Vorsitzenden

In diesem Tagesordnungspunkt informierte Ortsbürgermeister Zimmermann über aktuelle Dinge aus dem Tagesgeschäft:

  • Beim neu errichteten Spielplatz in der Schuhmeile ist die Forderung nach Errichtung eines Zauns zur Straße eingegangen. Es wird geprüft, ob diese Forderung begründet ist. Gleichzeitig wird eine Angebot bei der Baufirma eingeholt, um potentiell anfallende Kosten abzuschätzen.
  • Es gab eine Beschwerde eines Naturschutzbundes über die Durchführung des Luftballonwettbewerbs an der Grundschule in Hauenstein. Susanne Münch (WG Schöffel) wendete ein, dass extra auf kompostierbare Luftballons aus Naturkautschuk zurückgegriffen wurde.
  • Nach dem Tod des Besitzers ist die Druckerwerkstatt im Jugendhaus in den Besitz der Gemeinde übergegangen. Es gibt verschiedene Interessenten für die Einrichtung. Entscheidungen über den etwaigen Verkauf werden im Gemeinderat getroffen.
  • Die Kerwe verlief im Großen und Ganzen ruhig. Es gab keine größeren Beschwerden. Den „Straußleid“ wurden Hänger der Gemeinde zum Abtransport der Sofas zur Verfügung gestellt. Das Stück wurde aufgeräumt hinterlassen.
  • Der Brunnen am Schusterdenkmal befindet sich aktuell in einem Testbetrieb. Damit soll der tatsächliche Wasserverlust festgestellt werden, um anschließend über konkrete Maßnahmen entscheiden zu können.
  • Auf dem Friedhof soll eine Musterzapfstelle aus entsprechenden Steinen aufgebaut werden, um eine komfortablere Wasserentnahme zu gewährleisten. Die Gießkanne soll dazu auf ein Steinpodest abgestellt werden können.
  • Es wird überprüft inwiefern die Abwärme des Blockheizkraftwerks im Schwimmbad zur Beheizung des Kassenhäuschens im Winter eingesetzt werden kann. Aktuell wird hier noch ineffizient mit Strom geheizt.
  • Auf dem Friedhof werden immer wieder Plastikabfälle in den Grünabfall-Container geworfen. Dies hat zu erheblichen Mehrkosten bei der Entsorgung geführt. Es soll überprüft werden, ob mit verbesserten Hinweisen diese Problematik gelöst werden kann.
  • Das Freibad schließt aufgrund der aktuellen Wetteraussichten am 08.09.2019.
  • Die Bauarbeiten zur Beleuchtung des Felsdurchbruchs zwischen Siedlung und Dorf beginnen in den nächsten Tagen. Der Fels soll, durch eine abgestimmte Beleuchtung, auch in den Abendstunden ein repräsentatives Bild von unserem Ort abgeben.
  • Am 17.09.2019 findet ein Termin zusammen mit der Planungs- und Baufirma des neuen Kindergartens statt, um den aktuellen Planungsstand zu besprechen.

 

TOP 4: Einwohnerfragestunde

Es kam die Frage auf, ob die Trinkwassersäule am neuen Spielplatz in der Schuhmeile aufgrund von Legionellen aktuell nicht betrieben wird. Dies wurde durch Ortsbürgermeister Zimmermann verneint. Die Säule ist aktuell außer Betrieb, da ein Magnetventil defekt ist. Das Ersatzteil befindet sich bereits in der Beschaffung. Einer Gefahr von Legionellenbildung wird durch automatische Spülungen (mit Hilfe des Magnetventils) sowie einer Beprobung des Wassers nach gesetzlichen Vorgaben sichergestellt.

Weiterhin wurde der Zustand und die Sauberkeit der Wassertretanlage in den Altwiesen bemängelt. Hier wird zusammen mit dem Bauhof nach Möglichkeiten gesucht, dies in der nächsten Saison besser zu lösen.

TOP 5: Auflösung der Pfalzenergie GmbH

Die Gesellschafterversammlung der Pfalzenergie GmbH hat beschlossen, dass die Gesellschaft zum 31.12.2019 aufgelöst und sodann das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Liquidation gemäß §60ff GmbH-Gesetz durchgeführt wird. Diesem Beschluss müssen alle Gesellschafter, und damit auch die Ortsgemeinde Hauenstein, bis zum 30.10.2019 zustimmen. Nach Ausführungen von Klaus Hüther wurde der Auflösung und der Durchführung des gesetzlichen Verfahrens zur Liquidation einstimmig zugestimmt.

TOP 6: Weg ins Dorf

Nach der Ausschreibung der notwendigen Straßen- und Tiefbauarbeiten für die Realisierung des Schuhwegs von der Schuhmeile an das Schuhmuseum, sind erste Angebote (bisher noch ungeprüft) eingegangen. Diese übersteigen den geplanten finanziellen Rahmen jedoch erheblich. Die von der ADD zugesagte Förderobergrenze von 171.000€ wurde dabei, selbst beim günstigsten Angebot mit einer Höhe von 226.000€ (ohne Nebenkosten), erheblich überschritten.

Ortsbürgermeister Zimmermann bemerkte, dass sich die Ortsgemeinde bei den genannten Kosten, den Weg nicht antuen sollte. Der Vorschlag, möglichst schnell nach Vorliegen der genauen Planungsdaten eine Sondersitzung einzuberufen, um verschiedene Möglichkeiten zu überdenken, wurde positiv aufgefasst. Deshalb wurde die aktuelle Ausschreibung einstimmig aufgehoben. Das weitere Vorgehen wird möglichst schnell von einer Task-Force im Rahmen einer Sondersitzung diskutiert. Dort sollen auch die bisher angefallenen Planungskosten in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden.

TOP 7: Schuhmeile Treppenweg

Es liegen (bisher ungeprüfte) Angebot zur Realisierung des Treppenwegs vor. Dieser soll die Schuhmeile (bei Schuh Merkel) mit der Shoe City verbinden und damit eine Art Rundweg ermöglichen. Die eingegangenen Angebote spielen sich im erwarteten Bereich ab. So fallen Erdarbeiten in Höhe von 5556€ sowie Stahlbauarbeiten, zur Herstellung der Treppe, in Höhe von 55382€ an. Da hier schnelle Entscheidung zu fällen sind, wurde die Beauftragung im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses, nach Vorliegen aller benötigter Daten, einstimmig an den Ortsbürgermeister und die Beigeordneten übertragen. Das von der WG Schöffel eingebrachte Thema Beleuchtung soll nach Erstellung der Treppe und Überprüfung der Gegebenheiten vor Ort angegangen werden.

TOP 8: Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten am Deutschen Schuhmuseum

Bereits in der vergangenen Legislatur hat der Gemeinderat einer Beteiligung an einem Projektaufruf zur Förderung der Gebäudesanierung am Deutschen Schuhmuseum zugestimmt. Anhand einer eingereichten Projektskizze wurde das Schuhmuseum nun als eines von 35, aus über 118 Projekten ausgewählt. Das Gebäude ist im Besitz der Ortsgemeinde und fällt deshalb auch in deren Zuständigkeitsbereich. Eine Sanierung ist unverzichtbar und muss schnellstmöglich erfolgen, um die Bausubstanz nicht noch weiter zu beschädigen.

Bei der ehemaligen Schuhfabrik handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Bauhausgebäude, weshalb bei der Sanierung besondere Vorgaben einzuhalten sind. So dürfen nach aktuellem Kenntnisstand keine neuen Fenster verbaut werden. Jedes Fenster muss also einzeln entnommen, restauriert und wieder eingebaut werden. Neben der Sanierung der Fenster, des Daches und der Außenfassade soll weiterhin ein barrierefreier Eingangsbereich sowie eine dauerhafte Unterstellmöglichkeit für den Weltrekorschuh geschaffen werden. Das Gesamtvolumen der Modernisierungsarbeit beträgt nach Projektskizze 495.000€. Durch die Fördermittel des Bundes in Höhe von 330.000€ bleibt für die Gemeinde ein Eigenanteil in Höhe von 165.000€ zu stemmen. Diese Mittel sind bereits in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 eingeplant.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Stellung eines Zuwendungsantrags. Allerdings sollte vor weiteren Maßnahmen noch einmal eine Begehung des Gebäudes zusammen mit einer verantwortlichen Person des Denkmalschutzes durchgeführt werden. Dabei soll unter anderem nach Möglichkeiten gesucht werden, vielleicht doch energieeffizientere Fenster einzusetzen.

TOP 9: Neubau Kindertagesstätte - Abriss alte Schuhfabrik

Das Gelände an dessen Ort der Neubau einer sechs-gruppigen Kindertagesstätte geplant ist, muss für die weiteren Arbeiten baureif gemacht werden. Dazu muss das alte Gebäude der „Süddeutschen Schuhfabrik“ rückgebaut werden. Aufbauend auf der Rückbauplanung und den Voruntersuchungen eines Ingenieursbüro, hatte die Verbandsgemeindeverwaltung die notwendigen Arbeiten öffentlich ausgeschrieben.

Dazu gingen insgesamt 10 Angebote ein, bei denen das günstigste Angbebot Kosten von pauschal 249.128,02€ ausweist. Dieses übersteigt die Kosten eines Angebots, das der Vorbesitzer im Januar 2018 für den Abriss der Gebäude eingeholt hatte, erheblich. Hier gilt zu beachten, dass dieses Angebot keine Entnahme und Entsorgung potentiell vorhandener Gebäudeschadstoffe enthalten hat und deshalb nicht unbedingt als Endpreis zu sehen war.

Der Standort an der Grundschule wurde in den vergangenen Jahren bereits ausführlich diskutiert. Es besteht aktuell kein Alternativstandort, der ähnlich gute Voraussetzungen für den Neubau der Kindertagesstätte bietet. Wie aus allen Fraktionen zu hören war, muss auf jeden Fall noch einmal über die Förderung des Neubaus geredet werden. Es kann nicht sein, dass die Landesregierung die Versorgung der Kinder zur gemeindlichen Pflichtaufgabe macht und dann nur eine Förderung, basierend auf der Größe der alten KiTa von vor einigen Jahrzehnten, gewährt.

Der Abriss wurde einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen. Die Arbeiten sollen noch vor dem Winter zum Abschluss gebracht werden.

TOP 10: Änderung der Hauptsatzung

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen verschiedene Anträge der Wählergruppe Schöffel vor.

So sollte der Wald- und Umweltausschuss, der in der Vergangenheit nur einmal pro Kalenderjahr getagt hat, in den Bauausschuss integriert werden. Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

Außerdem sollte der Rechnungsprüfungsausschuss, der bisher nur aus Ratsmitgliedern besteht, für Bürger geöffnet werden. So soll sich dieser in Zukunft bei einer Größe von 5 Personen aus mindestens 3 Ratsmitgliedern zusammen setzen. Vorsitzender und Stellvertreter müssen auch in Zukunft Mitglieder des Rates sein. Durch die Öffnung des Ausschusses für Bürger, kann eine Erhöhung der Transparenz bei finanziellen Angelegenheiten erreicht werden. Auch dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Ein weiterer Antrag der WG Schöffel sah vor, den Zeitrahmen für die Erstattung von Verdienstausfall von selbstständig tätigen Ratsmitgliedern, um eine Stunde einzukürzen und Verdienstausfall nur bei Sitzungen oder offiziellen Terminen zwischen 8:00 und 16:30 zu gewähren. Dabei wurde auf die allgemeinen Arbeitszeiten verwiesen.

Was hierbei außer Acht gelassen wird, ist, dass gerade für Selbstständige in Dienstleistungsbereichen der Zeitraum nach 16:30 Uhr eine wichtige Geschäftszeit darstellt. Jetzt haben die Angestellten nach getaner Arbeit Freizeit und besuchen deshalb Friseur, Versicherungsvertreter, Elektrogeschäft, Steuerberater, Einzelhandel. Ein ehrenamtlich tätiger Gemeinderat muss auch als Selbstständiger die Möglichkeit haben, zu diesen Zeiten Verdienstausfall geltend zu machen. Gerade auch, da der Arbeitgeber eines Angestellten ganz ohne zeitliche Einschränkungen, z.B. beim Schichtdienst, Verdienstausfall beantragen kann. Eine Diskriminierung von Selbstständigen durch eine weitere Eingrenzung des Zeitfensters macht deshalb keinen Sinn. Der Antrag wurde aus diesen Gründen mit zehn zu acht Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

Weiterhin sollte durch Antrag der WG Schöffel der Zuschlag in Höhe von 10% nach §12 Abs. 1 Satz 2 der KomAEVO zur Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters gestrichen werden. Dieser wäre wie eine „(..) Gehaltserhöhung zu sehen, die erst dann vergeben werden kann, wenn das Amt schon einige Zeit zur Zufriedenheit ausgeführt wurde.“ Die KomAEVO sieht vor, bei der Festsetzung des Zuschlags die Einwohnerzahl, den Umfang der Beanspruchung des Ortsbürgermeisters und die Schwierigkeit der Verwaltungsverhältnisse zu berücksichtigen (siehe §12 Absatz 1 Satz 1 KomAEVO).

Laut unserer Ansicht hat sich die Komplexität und der Umfang der Beansprunchung des Amtes in den vergangenen Jahren so stark erhöht, dass der Zuschlag sofort gewährt werden sollte. Dies ergibt sich unter anderem durch die Übernahme des Schwimmbades durch die Ortsgemeinde, die Übernahme des Kindergartens und den damit verbundenen Neubau (alleine 15 neue Mitarbeiter der Ortsgemeinde) sowie durch die aktuell laufenden Großprojekte „Neubaugebiet Sonnenhang“ und „Interkommunales Gewerbegebiet“. Hier übernimmt der Ortsbürgermeister auch verstärkt Verantwortung, indem er sich als Vorstand des Zweckverbandes in erster Reihe engagiert. Diese Mehrbelastungen sollten honoriert werden und deshalb von einer Beibehaltung der „Tradition“ abgesehen werden. Der Gemeinderat lehnte den Antrag mit neun zu neun Stimmen bei einer Enthaltung ab.

Auf Antrag der Fraktion Die Grünen wurde die Erhöhung der Sitzanzahl im beschlussfassenden Hauptausschuss von aktuell acht Personen auf neun Personen eingebracht. Dies wurde damit begründet, dass die aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss nicht den Verhältnissen der Gemeinderatswahl vom 26.05.2019 entsprechen. Bei einer Ausschussgröße von acht Personen entfallen vier Sitze auf die Wählergruppe Schöffel, zwei Sitze auf die CDU und jeweils ein Sitz auf Grüne und SPD.

Das Gebot der Spiegelbildlichkeit sieht vor, die Mehrheitsverhältnisse bei einer verkleinernden Abbildung einer Wählerschaft auf ein Gremium (hier einen Ausschuss) zu erhalten. Bei der Besetzung von Ausschüssen wird dies in der Regel durch eine Anpassung der Größe oder durch die Wahl eines alternativen Sitzzuteilungsverfahrens erreicht. Dies bestätigt auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus des Jahr 2003: „Gemeinderatsausschüsse müssen die Zusammensetzung des Plenums und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln.“

Durch die bisherige Sitzanzahl ergeben sich Abweichungen zwischen Wählervotum und tatsächlicher Sitzverteilung von +7,9% für WG Schöffel, -6,9% für CDU, -1,4% für Grüne und +0,5% für die SPD. Durch eine Erhöhung auf neun Sitze kann eine Verteilung erreicht werden, die einer maximalen Abweichung pro Fraktion von unter 3% entspricht.

Die Anpassung hat nichts mit Angst oder Furcht gegenüber der Wählergruppe Schöffel zu tun, sondern ist ein normales demokratisches Gebot, das regelmäßig in beinahe allen Parlamenten umgesetzt wird (unter anderem auch dieses Jahr in unserer Verbandsgemeinde). Auch wir als CDU-Fraktion wollen eine fraktionsübergreifende Zusammenarbeit mit allen Gruppen. Das bedeutet auch, dass Vorschlägen von uns oder auch anderer Gruppen ab und an nicht zugestimmt wird. Dies gilt es dann zu akzeptieren und nicht direkt eine Verschwörung zu wittern.

Dem Antrag wurde mit zwölf zu neun Stimmen zugestimmt.

Nach all den Änderungen musste nun auch die geänderte Hauptsatzung verabschiedet werden. Dies geschah ebenfalls mit einer Mehrheit von zwölf zu neun Stimmen.

Der Kritik, den Antrag im Vorfeld nicht kommuniziert zu haben, müssen wir uns stellen. Das lief sicher nicht optimal. Hier arbeiten wir daran, in Zukunft besser zu werden. Wie in der Sitzung dargelegt, konnte der Inhalt des Antrags jedoch erst am Abend vor der Sitzung finalisiert werden.

TOP 11: Wahl der Ausschüsse

Aufgrund der Änderung an der Hauptsatzung konnten nur die Ausschüsse gewählt werden, die nicht von Änderungen an der neuen Hauptsatzung verändert wurden. Dabei handelt es sich um den Ausschuss für Kultur, Soziales, Familien, Sport, Partnerschaft und Tourismus sowie den Werksausschuss.

Den Vorschlägen der Fraktionen wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 12: Geschäftsordnung des Gemeinderats

Der Geschäftsordnung muss zu Beginn jeder Legislatur erneut zugestimmt werden. Dabei wurde die Frist zur Zusendung der Niederschriften von Ausschusssitzungen von maximal drei Monaten auf maximal einen Monat ohne schuldhaftes Verzögern geändert.

Der Geschäftsordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 13: Aufstellung neuer Ortspläne

Der Antrag der Wählergruppe Schöffel wurde wohlwollend aufgenommen. Es ist auf jeden Fall sinnvoll neue Ortspläne an wichtigen Punkten in unserer Ortsgemeinde zu platzieren. Ziel soll es sein, die Kosten für die Aufstellung neuer Ortspläne zu ermitteln. Anschließend sollen im Bauausschuss passende Orte identifiziert und die Aufstellung veranlasst werden.
Diese Aufgaben wurden durch den Rat einstimmig an den Bauausschuss überwiesen.